09.04.18

Gespräche zwischen LELK und DELKL erfolgreich

Kirchenleitungen einigen sich auf ein Konzept zur Zusammenarbeit

Die von der Lettischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (im Folgenden LELK) und der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Lettland (im Folgenden DELKL) gebildete Arbeitsgruppe hat die erste Phase ihrer Tätigkeit abgeschlossen. Sie hat einen Vorschlag erarbeitet, wie der Beschluß des Kulturausschusses des Lettischen Parlaments vom 5. September 2017 zur Restitution der St.-Petri-Kirche in kirchliche Trägerschaft umgesetzt werden kann. Dazu soll in Analogie zur historischen Situation von vor 1939 die DELKL künftig ein autonomer Teil der LELK werden, dabei jedoch ihre theologische, kulturelle und rechtliche Eigenständigkeit behalten.
Die Umsetzung des Prozesses muss aus juristischen Gründen in mehreren Stufen erfolgen.
Während der Verhandlungsphase hatten beide Seiten Vertraulichkeit vereinbart. Nachdem das erste angestrebte Ziel jetzt erreicht ist, haben sich beide Seiten darauf verständigt, eine gemeinsame Erklärung für die Öffentlichkeit herauszugeben. Sie lautet:

Am 6. Oktober 2017 wurde mit der Ausarbeitung einer Vereinbarung zur rechtlich strukturierten Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Kirche Lettlands (im Folgenden - DELKL) und der Lettischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (im Folgenden - LELK) begonnen. Eine Arbeitsgruppe beider Kirchen hat in gutem Einvernehmen gearbeitet.
Auf der Grundlage der Verfassungen beider Kirchen, des Gesetzes über die Lettische Evangelisch-Lutherische Kirche und des Religionsgesetzes der Republik Lettland hat die Arbeitsgruppe mehrere Varianten für eine Zusammenarbeit erörtert.
Im Ergebnis der Gespräche haben die Kirchenleitungen eines der Konzepte ausgewählt. Danach wird eine neue Abteilung in der LELK gegründet, in die zunächst die St. Petri Gemeinde eintritt. Um die Autonomie dieser Deutschen Abteilung als Abteilung der LELK zu gewährleisten, haben sich die Kirchen darauf geeinigt, dass die Deutsche Abteilung nach dem Beitritt den Status einer juristischen Person behalten muss.
Derzeit sind die Anwälte beider Kirchen mit der Aufgabe betraut, einen Plan zu erstellen, wie die Veränderungen in den Verfassungen beider Kirchen und der entsprechenden Gesetzgebung realisiert werden können.
Die Arbeitsgruppe wird ihre Verhandlungen fortsetzen und über die von den Anwälten ausgearbeiteten Entwürfe beraten. Anschließend werden die Dokumente den höchsten Entscheidungsgremien beider Kirche vorgelegt. Diese haben dann über den Eintritt der Gemeinden der DELKL in die Deutsche Abteilung der LELK zu entscheiden.